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Autokauf in Schweden - darauf sollten Sie achten

  • Wer sein Traumauto in Schweden entdeckt und es dort kaufen und nach Deutschland überführen möchte, muss sich erst einmal mit der Zulassung, Überführung, Versicherung, und nicht zuletzt mit den Zollformalitäten auseinandersetzen.
  • Obwohl die Rabatte der Autohäuser in den letzten Jahren in Deutschland wirklich verlockend waren, kann es immer noch - trotz größerem Aufwand - lohnend sein, sein Traumauto innerhalb der EU zu kaufen und nach Deutschland zu importieren.
  • Hierzu benötigen Sie jedoch eine ganze Reihe von Papieren und etwas Hintergrundwissen zur Einfuhr des PKW nach Deutschland.

So gelingt der Autokauf in Schweden

  1. Nehmen wir an, Sie planen den Kauf eines Neuwagens in Schweden, den Sie nach Deutschland überführen wollen. So handelt es sich um ein innergemeinschaftliches Geschäft in der EU.
  2. Neben den schwedischen Fahrzeugpapieren, der Originalrechnung bzw. dem Kaufvertrag benötigen Sie zusätzlich Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass, die ausgefüllte Deckungskarte Ihrer KFZ-Versicherung, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung/ COC-Papiere, auch Certificate of Conformity genannt (alternativ Vollgutachten und Bescheinigungen über Haupt- und Abgasuntersuchung), eine SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer und ein Überführungskennzeichen (Kurzzeitkennzeichen inkl. "Greencard", also die grüne Versicherungskarte für das Ausland).
  3. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (ausgestellt durch das Kraftfahrt-Bundesamt) wird nur bei Importen aus Ländern außerhalb der EU benötigt und ist für einen Import aus Schweden daher nicht nötig.
  4. Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, bzw. die COC-Papiere, oder alternativ die Zulassungsbescheinigung entsprechend der Straßenverkehrsordnung, gehört als Anhang zu Ihrem Kaufvertrag und muss vom schwedischen Händler erstellt werden.
  5. Die Kurzzeitkennzeichen zur Überführung des PKWs aus dem Ausland können Sie bereits bequem online bestellen. Hierzu benötigen Sie allerdings Angaben aus dem Fahrzeugschein Ihres neuen Wagens und eine eVB-Nummer, die Sie erhalten, nachdem Ihre KFZ-Versicherung Ihnen einen Deckungsschutz zugesagt hat. Obwohl Kurzzeitkennzeichen eigentlich nur in Deutschland verwendet werden dürfen, gibt es seit 2007 innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU die sog. Anerkennungspflicht für deutsche Kurzzeitkennzeichen. Das heißt, dass diese auch außerhalb Deutschlands und innerhalb der EU zulässig sind.
  6. Die Kurzzeitkennzeichen kosten rund 70,00 Euro und sind 5 Tage lang gültig. In dieser Zeit müssen Sie den Wagen von Schweden nach Deutschland überführt haben und dann eine ordentliche Zulassung beim deutschen Straßenverkehrsamt beantragen.
  7. Bei der Zulassungsstelle werden Neuwagenimporte (dazu zählen auch Fahrzeuge die nicht älter als 6 Monate sind und Fahrzeuge mit einer Laufleistung von unter 6.000 Kilometern) automatisch an die zuständige Finanzbehörde gemeldet. Zusätzlich müssen Sie binnen 10 Tagen nach Einfuhr des Fahrzeuges eine entsprechende Erklärung, "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" mit dem Vordruck "USt 1 B", an das zuständige Finanzamt abgeben.
  8. Sie erhalten daraufhin einen Steuerbescheid und werden aufgefordert, die fällige Umsatzsteuer in Höhe von 19 % abzuführen. Beachten Sie, dass diese auch innerhalb von 10 Tagen nach Einfuhr des Fahrzeuges gezahlt werden muss.
  9. Beim Autokauf innerhalb der EU ist die Zolleinfuhr vereinfacht. Häufig nehmen Ihnen die Autohäuser diese Formalitäten ab. Grundsätzlich sind Sie aber als "Einführer" persönlich für die Zollformalitäten zuständig. Hier müssen Sie vor Grenzüberschreitung eine Einfuhrgenehmigung beantragen.
  10. Hierzu benötigen Sie ebenfalls Ihren Personalausweis, den Kaufvertrag mit entsprechenden Anhängen und den Vordruck "0737", den Sie im Schreibwarenbedarf als Standardformular kaufen, mittlerweile aber auch online ausfüllen können. Hilfe zum Ausfüllen der Papiere finden Sie in den entsprechenden Merkblättern, die dem Papierformular beigefügt sind oder Sie sich bei Internetanmeldung als PDF herunterladen können.
  11. Sofern Zollgebühren anfallen, sind diese beim Zoll direkt und bar (mittlerweile auch per EC-Karte möglich) zu entrichten.

Mit diesem Hintergrundwissen steht Ihrem Autokauf in Schweden nichts mehr im Weg!