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PKW verkaufen: Mit oder ohne Nummernschild übergeben? - Darauf sollten Sie achten

Handeln Sie sorgfältig, wenn Sie Ihren Pkw verkaufen

Wenn Sie Ihren Pkw verkaufen und übergeben ihn mit dem vorhandenen Nummernschild, kann der Käufer sofort losfahren. Sie ersparen sich die Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle und haben weniger Mühe.

  1. Wenn Sie einen vorgefertigten Muster-Kaufvertrag verwenden, vereinbaren Sie normalerweise, dass der Käufer verpflichtet ist, den Pkw bei der Zulassungsstelle sofort umzumelden und auf seinen Namen zuzulassen.
  2. Ein ordentlicher Käufer verhält sich sicherlich vertragsgerecht. Ein anderer vernachlässigt diese Verpflichtung und lässt sich mit der Ummeldung Zeit. Er nutzt das Fahrzeug, das nach wie vor auf Ihren Namen zugelassen ist. Im schlimmsten Fall verursacht er, möglicherweise sofort, nachdem er das Fahrzeug übernommen hat, einen Verkehrsunfall. Dann riskieren Sie, dass Sie als noch eingetragener Halter des Fahrzeuges vom Schädiger in die Verantwortung genommen und mit einem Verkehrsunfallprozess überzogen werden.
  3. Sie können sich zwar absichern, indem Sie gleichzeitig mit dem Abschluss des Kaufvertrages die Kfz-Zulassungsstelle und Ihre bisherige Kfz-Haftpflichtversicherung über den Verkauf Ihres Fahrzeuges informieren. Mit dem Eigentumsübergang geht der Versicherungsvertrag automatisch auf den Käufer über, sodass Sie versicherungstechnisch keine Nachteile zu befürchten haben. Dennoch sind Sie nach wie vor als Halter eingetragen.
  4. Allerdings kommt es auf den Eigentumsübergang an. Das ist der Zeitpunkt, zu dem der Käufer das Fahrzeug vollständig bezahlt. Zahlt er später oder gar in Raten, wird der Eigentumsübergang hinausgeschoben. Fährt er dann mit dem Fahrzeug, läuft die Versicherung noch auf Ihren Namen. Dann riskieren Sie bei einem Unfall Ihren Schadensfreiheitsrabatt.
  5. Sie müssen auch mit Beweisproblemen rechnen, wenn Sie den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs nachweisen müssen. Sie können den Eigentumsübergang jedoch dokumentieren, wenn Sie im Kaufvertrag den Ort und den Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe mit Datum und genauer Uhrzeit festhalten und der Käufer den Kaufvertrag unterschreibt.

Wenn Sie Ihr Nummernschild behalten wollen

  • Besser ist es, jegliches Risiko auszuschließen und das Fahrzeug ohne Nummernschild zu verkaufen. Bemühen Sie sich zur Zulassungsstelle und erklären dort die Stilllegung des Fahrzeuges. Es wird dann vorübergehend abgemeldet. Damit ruht auch ab 00.00 Uhr des nachfolgenden Tages der Versicherungsschutz. Sie müssen Ihre Versicherung unter Vorlage der Abmeldebescheinigung informieren. Der Versicherungsvertrag tritt mit der erneuten Anmeldung durch den Käufer wieder in Kraft, sofern der Käufer nicht seinerseits die Anmeldung unter Vorlage eines eigenen Versicherungsnachweises vornimmt.
  • Wenn Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, übergeben Sie es dem Käufer. Es ist dann seine Aufgabe, für den Abtransport zu sorgen. Dazu kann er sich eine rote Nummer besorgen oder das Fahrzeug mit einem Transporter wegschaffen.
  • Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Sie dem Käufer die Zulassungspapiere und Ihre Kennzeichen übergeben, dieser zur Zulassungsstelle geht und dort sofort die Ummeldung auf seinen Namen vornimmt. Dann kann er Ihnen Ihre Nummernschilder zurückgeben und Sie können ihm das Fahrzeug übergeben.
  • Wenn Sie die Nummernschilder als Ihr Wunschkennzeichen für Ihr neues Fahrzeug verwenden wollen, sollten Sie aber aus bürokratischen Gründen eine gewisse Wartezeit von mindestens einem Tag einkalkulieren.