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Auto gekauft: Vom Widerrufsrecht Gebrauch machen - so geht´s

So nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht beim Autokauf

  • Nach dem deutschen Recht haben Sie beim Abschluss eines Verbrauchervertrages, d.h., auch nachdem Sie ein Auto gekauft haben, ein Widerrufsrecht. Sie sollten jedoch wissen, dass dies bestimmten Voraussetzungen unterliegt. Gesetzlich normiert ist Ihr Widerrufsrecht in § 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
  • Sie müssen zuerst ein Verbraucher sein und Ihr Auto von einem Unternehmer gekauft haben. Sie haben bei Privatkäufen kein Widerrufsrecht.
  • Ihnen muss das Widerrufsrecht erklärt worden sein, nachdem Sie das Auto gekauft haben. Dies führt dazu, dass es vierzehn Tage lang gilt. Sollten Sie nicht über Ihr Recht belehrt worden sein, gilt es unbeschränkt. Schauen Sie bitte in Ihre Vertragsunterlagen und überprüfen Sie sie auf die Widerrufsbelehrung.
  • Sie können den Kauf widerrufen, indem Sie es dem Autoverkäufer schriftlich mitteilen. Sie brauchen keine Begründung angeben. Sie erklären demnach entweder in Textform oder konkludent, indem Sie das Auto in der Widerrufsfrist zurückgeben.
  • Falls Sie das Widerrufsrecht schriftlich erklären wollen, sollten Sie unbedingt um eine Eingangsbestätigung des Schreibens bitten. Danach geben Sie das Auto dem Verkäufer zurück.
  • Die Widerrufsfrist beträgt nach dem Gesetz zwei Wochen. Sie sollten jedoch wissen, dass viele Verkäufer vertraglich eine längere Frist gewähren. Prüfen Sie die Widerrufsbelehrung, ob sie Ihnen eine längere Frist einräumt. Die Frist beginnt, sobald Sie die Belehrung erhalten haben, oder, wenn Sie das Auto erst nach der Belehrung erhalten, zum Zeitpunkt der Übergabe.
  • Sobald Sie den Widerruf erklärt haben, sind die empfangenen Leistungen herauszugeben. Sie müssen dem Verkäufer das Auto zurückgeben und erhalten das Geld zurück.