Eine Autoreparatur muss sein. Wenn Sie die Kosten nachvollziehen wollen, müssen Sie auf eine ordentliche Rechnungslegung achten. Denn bei einer Autoreparatur lässt sich leicht tricksen.
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Sie haben ein Auto von einem Unternehmer gekauft und möchten nun von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen? Beachten Sie hierbei lediglich ein paar Hinweise, dann bekommen Sie ohne Weiteres Ihr Geld zurück.
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Ob eine Lichtmaschine mit in der Gebrauchtwagengarantie enthalten ist, kommt vor allen Dingen auf die Garantiebedingungen an. Ein Blick in die Garantiebestimmung gibt Aufschluss.
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Beim Gebrauchtwagen kauf sind sich viele Kunden unsicher, was genau Garantie und Gewährleistung bedeuten. Welchen Unterschied gibt es zwischen Garantie und Gewährleistung, und was bedeutet dieser?
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Sie haben nach einem Autokauf einen Schaden an Ihrem neuen Auto entdeckt? Sie können Ihre Rechte geltend machen. Beachten Sie hierbei ein paar wichtige Hinweise und melden Sie Ihren Schaden.
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Ein Autokauf will wohl überlegt sein, denn meist handelt es sich dabei um eine größere Investition. Insbesondere, wenn Sie einen Autokauf von privat tätigen, sollten Sie dabei auf einige Dinge achten.
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Wenn Sie bei einem Gebrauchtwagenkauf vom Verkäufer eine Garantie auf den Lack erhalten, achten Sie auf die Formulierungen im Kaufvertrag. Veränderungen im Lack sind oft nur Alters- und Gebrauchserscheinungen. Waren diese beim Kauf bereits erkennbar oder absehbar, haben Sie schlechte Karten.
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Als privater Verkäufer eines Fahrzeuges können Sie anders als ein gewerblicher Händler Ihre Sachmängelhaftung für Mängel am Fahrzeug ausschließen, wenn Sie Ihren Gebrauchtwagen privat verkaufen. Sie dürfen allerdings keine Garantie für bestimmte Umstände (Tachostand, Vorbesitzer, Unfallfreiheit) übernehmen oder bestimmte Eigenschaften (Allradantrieb) zusichern oder gar Ihnen bekannte Mängel (Unfallschaden) arglistig verschweigen.
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Was die Garantie für Gebrauchtwagen beinhaltet, hängt immer davon ab, welche Garantieleistungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart werden.
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Wenn Sie bei einem gewerblichen Gebrauchtwagenhändler ein Fahrzeug kaufen, haftet der Händler für bei der Übergabe vorhandene Mängel und zwar unabhängig davon, ob er die Mängel kannte oder nicht. Der bis 2001 übliche vollständige Ausschluss der Gewährleistung im Kaufvertrag ist unzulässig.
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