Unsere Partnerseiten:

Gebrauchtwagen suchen

Auto - Pflichtversicherung abschließen

Ein Auto kaufen und zulassen

Glückwunsch zu Ihrem neuen Auto! So heißt es bei einem positiven Vertragsabschluss über einen neuen Pkw.

  1. Um mit Ihrem neuen Auto auch fahren zu können, muss es von der zuständigen KFZ-Behörde zugelassen werden.
  2. Zu welcher KFZ-Zulassungsbehörde Sie gehen müssen, ist abhängig von Ihrem Wohnsitz. Nur bei der für Ihren Wohnort zuständigen Behörde können Sie Ihr Auto zulassen. Das Gleiche gilt für einen Firmenwagen. Der Sitz der Firma ist ausschlaggebend für die zuständige Zulassungsbehörde.
  3. Wenn Sie Ihren Wagen bei der Behörde anmelden wollen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen: Ihren Personalausweis, einen Nachweis über die Pflichtversicherung (mindestens Haftpflichtversicherung), den Fahrzeugbrief bzw. einen schon bestehenden, alten Fahrzeugschein, den gültigen TÜV-Bericht mit ASU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung), Ihre gültige Bankverbindung und das alte Nummerschild bei Ummeldungen.
  4. Die Zulassungsbehörde nimmt Ihre Daten auf. Falls der Versicherungsnehmer der Pflichtversicherung nicht Sie sind, ist es ratsam, den Personalausweis der versicherungsinnehabenden Person vorzuweisen. Ihre Bankverbindung wird für die automatische Abbuchung der KFZ-Steuern benötigt. Dazu erhalten Sie zeitnah nach der Zulassung einen Bescheid vom Finanzamt.
  5. Danach werden Sie aufgefordert, die verfügbaren Nummernschilder (auch Wunschkennzeichen sind möglich) drucken zu lassen.
  6. Nach dem Druck der Nummernschilder erhalten Sie den aktuellen Fahrzeugschein (= Zulassung) und je nach Wohnort auch die Umweltplaketten.
  7. Die Kosten einer Zulassung belaufen sich je nach Bezirk auf ca. 30,00 Euro. (zzgl. Wunschkennzeichen 11,00 €, Feinstaubplakette 5,00 €, Änderungen/Umschreibungen ca. 5-10,00 €.) Die Kosten für die Anfertigung von Kennzeichen betragen circa 25,00 Euro.

Die PKW-Pflichtversicherung in Deutschland

  • Um Ihr Auto zuzulassen, müssen Sie eine Pflichtversicherung abschließen. Das ist mindestens eine Haftpflichtversicherung. Diese leistet Schadensersatz bei einem durch Sie verursachten Unfall, an dem andere schuldlos sind. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden für den Unfallgegner ab.
  • Es gilt eine gesetzlich festgelegte Mindestdeckungssumme von 2,5 Millionen für Personenschäden und 500.000 Euro bei Sachschäden.
  • Sie können die Haftpflichtversicherung mit einer Kaskoversicherung erweitern. Diese freiwillige Versicherung deckt Verlust, Diebstahl und Schäden am eigenen Fahrzeug ab.
  • Bei welchem Versicherungsunternehmen Sie die Pflichtversicherung für Ihren Pkw abschließen, bleibt Ihnen überlassen. Das Internet bietet dazu hervorragende Vergleichsmöglichkeiten einzelner Versicherer.
  • Für die Zulassungsstelle benötigen Sie lediglich eine Nummer, die Sie beim Abschluss eines Vertrages erhalten. Nachdem Sie den Vertrag im Internet abgeschlossen haben, sollten Sie diesen ausdrucken. Darauf ist die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, EVB-Nummer, vermerkt. Nach einigen Tagen schickt Ihnen die Versicherung dann Ihren Versicherungsschein mitsamt den Unterlagen.
  • Wenn Sie eine KFZ-Haftpflichtversicherung telefonisch abschließen, erhalten Sie die notwendige Nummer vom Sachbearbeiter.