Die Bezeichnung ''vollgetankt'' aus dem Marketing-Bild, gilt für eine einmalige Tankfüllung zur Abholung des beschriebenen Aktionsfahrzeuges. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Bezeichnung ''vollgetankt'' aus dem Marketing-Bild, gilt für eine einmalige Tankfüllung zur Abholung des beschriebenen Aktionsfahrzeuges. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.










