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Anspruchsberechtigt für diese Förderung sind ausschließlich:
Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben
soziale Beratungs-, Fürsor
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Anspruchsberechtigt für diese Förderung sind ausschließlich:
Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben
soziale Beratungs-, Fürsorge- und ähnliche Dienstleistungsunternehmen, die für ältere, kranke und/oder behinderte Menschen Dienste in deren Wohnung oder anderweitig erbringen als
- natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die die zu fördernden Fahrzeuge im stationsbasierten Carsharing einsetzen
FRAGEN SIE BITTE NICHT AN, WENN SICH NICHT ZU EINEM DIESER OBEN GENANNTEN KATEGORIEN GEHÖREN!!!!!
Das Land NRW unterstützt Kauf, Leasing oder Miete rein elektrischer Pkw (Klasse M1) für ambulante, soziale Dienste und für Carsharing-Stationen.
Förderhöhe pro Fahrzeug:
- maximal 5.000 Euro (je nach Haltedauer siehe unten)
Voraussetzung:
- Fahrzeugsegment "Mini" oder "Kleinwagen"
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben, soziale Beratungs-, Fürsorge- und ähnliche Dienstleistungsunternehmen, die für ältere, kranke und/oder behinderte Menschen Dienste in deren Wohnung oder anderweitig erbringen als
natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die die zu fördernden Fahrzeuge im stationsbasierten Carsharing einsetzen
Was wird gefördert?
Erwerb, Leasing oder Langzeitmiete von reinen Batterieelektrofahrzeugen, Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse M 1
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderung erfolgt als Festbetrag:
maximal 5.000 Euro je Fahrzeug
Beispiele:
Leasingsonderzahlung 5.000 EUR; Laufzeit 60 Monate
Zuwendung: 5.000 EUR
Leasingsonderzahlung 5.000 EUR; Laufzeit 48 Monate
Zuwendung: 4.000 EUR
Leasingsonderzahlung 5.000 EUR; Laufzeit 12 Monate
Zuwendung: 1.000 EUR
Leasingsonderzahlung 4.000 EUR; Laufzeit 48 Monate
Zuwendung: 3.200 EUR
Leasingsonderzahlung 9.000 EUR; Laufzeit 36 Monate
Zuwendung: 5.000 EUR
(Die rechnerische Zuwendung von 5.400 EUR ist begrenzt auf die maximale Zuwendung in
Höhe von 5.000 EUR.)
Leasingsonderzahlung 2.000 EUR; Laufzeit 12 Monate
Zuwendung 0,00 EUR
(Die rechnerische Zuwendung von 400 EUR fällt unter die Bagatellgrenze von 500 EUR.)