Dieses Angebot ist mit 3.000 EUR Anzahlung gerechnet, die auf der E-Auto Förderung basiert.
Sagen Sie uns wie hoch Ihre Förderung ausfällt und wir erstellen Ihnen das passende Angebot
⚠️ Nehmen Sie gerne mit unserem Verkaufs-Team Kontakt auf: [Kontakt] ✔️
Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatperson
Dieses Angebot ist mit 3.000 EUR Anzahlung gerechnet, die auf der E-Auto Förderung basiert.
Sagen Sie uns wie hoch Ihre Förderung ausfällt und wir erstellen Ihnen das passende Angebot
⚠️ Nehmen Sie gerne mit unserem Verkaufs-Team Kontakt auf: [Kontakt] ✔️
Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug bis zum 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
⚠️ Nehmen Sie gerne mit unserem Verkaufs-Team Kontakt auf: [Kontakt] ✔️
Wir freuen uns auf Sie!
Die Angaben zur Serienausstattung, Lieferumfang, technische Daten und Material sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten. Bei Abweichungen zum derzeit gültigen Lieferprogramm des Herstellers hat dieses Gültigkeit.
Zwischenverkauf und Irrtümer für dieses Angebot sind ausdrücklich vorbehalten. Ausschlaggebend sind einzig und allein die Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag. Den genauen Ausstattungsumfang und Preise erhalten Sie von unserem Verkaufsteam.
²Dies ist ein unverbindliches, freibleibendes Angebot der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Bonität vorausgesetzt.