Das Angebot gilt nur für Privatpersonen.
Leasing-Sonderzahlung: 6000,00 € (inkl. 19 % MwSt.) --> entspricht der maximal möglichen staatlichen E-Auto Förderung
Überführungskosten werden gesondert in Höhe von 1.190,00 € (inkl 19 % MwSt.) in Rechnung gestellt.
Bestellfahrzeug: Lieferzeit: ca. 3-4 Monate (unverbindlich)
E-Auto Förderung Mit der E-Auto-Förderung
Das Angebot gilt nur für Privatpersonen.
Leasing-Sonderzahlung: 6000,00 € (inkl. 19 % MwSt.) --> entspricht der maximal möglichen staatlichen E-Auto Förderung
Überführungskosten werden gesondert in Höhe von 1.190,00 € (inkl 19 % MwSt.) in Rechnung gestellt.
Bestellfahrzeug: Lieferzeit: ca. 3-4 Monate (unverbindlich)
E-Auto Förderung Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland.
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Wie hoch ist die Förderung? Förderung für reine Elektroautos (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen : Ohne Kinder - Mit 1 Kind - Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €: 5.000 € 5.500 € 6.000 €
45.001 € — 60.000 €: 4.000 € 4.500 € 5.000 €
60.001 € — 80.000 €: 3.000 € 3.500 € 4.000 €
80.001 € — 85.000 €: — 3.500 € 4.000 €
85.001 € — 90.000 €: — — 4.000 €
über 90.000 €: — — —
Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen : Ohne Kinder - Mit 1 Kind - Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €: 3.500,00 € 4.000,00 € 4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €: 2.500,00 € 3.000,00 € 3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €: 1.500,00 € 2.000,00 € 2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €: — 2.000,00 € 2.500,00 €
85.001 € — 90.000 € — — 2.500,00 €
über 90.000 €: — — —
Beantragung der Förderung?
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug bis zum 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen (max. 60 g CO₂/km ode mindestens 80 km elektrische Reichweite)
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.