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Gebrauchtwagen zurückgeben - unter diesen Voraussetzungen gelingt es

Je nachdem, wie alt ein Gebrauchtwagen beim Verkauf ist, kann er natürlich schon die eine oder andere Macke haben, die Ihnen nicht auf den ersten Blick auffällt. Auch wenn sich später ein erheblicher Mangel herausstellen sollte, kommt es für die Möglichkeit der Rückgabe entscheidend darauf an, ob beim Verkauf die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen wurden.

Einen Gebrauchtwagen beim Händler kaufen

  • In der Regel haben Sie umfassendere Käuferrechte, wenn Sie Ihren Gebrauchtwagen bei einem seriösen Autohändler gekauft haben. Haben Sie dort zum Beispiel eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie - möglicherweise gegen Aufpreis - abgeschlossen, werden Sie das Fahrzeug bei einem Sachmangel in der Regel zurückgeben können.
  • Gem. § 443 Abs. 2 BGB wird bei einer Haltbarkeitsgarantie vermutet, "dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet." Zeigt sich also während der Garantiezeit ein Mangel, durch den der Gebrauchtwagen zum Beispiel nicht mehr verkehrssicher ist, können Sie ihn zurückgeben. Etwas Anderes kann allerdings gelten, wenn in der Garantievereinbarung ausgemacht wurde, dass der Verkäufer erst das Recht zur Nachbesserung hat, den Wagen also zum Beispiel reparieren kann.
  • Haben Sie mit dem Händler keine Garantie vereinbart, stehen Ihnen in der Regel trotzdem die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Weist der Gebrauchtwagen dann nach dem Kauf einen Mangel auf, können Sie - wenn der Verkäufer nicht in der Lage sein sollte, den Mangel zu beheben - vom Kaufvertrag wieder zurücktreten. Dann wird dieser rückabgewickelt und die gegenseitig empfangenen Leistungen werden wieder zurückgegeben. Das heißt, dass Sie den Gebrauchtwagen zurückgeben und Ihr Geld wiederbekommen.
  • Sollten Sie bei einem Autohändler einen Gebrauchtwagen kaufen, der "im Kundenauftrag" verkauft wird, dann sollten Sie allerdings vorsichtig sein. Dies ist meist ein Hinweis darauf, dass sich der Händler von jeglichen Haftungsrechten freistellen will. Wenn Sie dann einen entsprechenden Kaufvertrag unterschrieben haben, in dem die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen wurden, da es sich um einen Privatverkauf handelt (bei dem der Händler mehr oder weniger nur als Vermittler fungiert), dann werden Sie den Gebrauchtwagen auch bei einem Mangel nicht zurückgeben können.

Das Auto beim Privatverkauf zurückgeben

  • Bei einem Privatverkauf können die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen werden. Bei einer entsprechenden Vereinbarung im Kaufvertrag können Sie den Gebrauchtwagen auch nicht zurückgeben, wenn sich später ein Mangel zeigt.
  • Auf eine solche Vereinbarung könnte sich der Verkäufer nur dann nicht berufen, wenn er Ihnen den Mangel beim Verkauf arglistig verschwiegen hat, vgl. § 444 BGB. Dies wird in der Praxis allerdings ein Beweisproblem sein, denn wenn Sie sich hierauf berufen wollen, müssten Sie auch darlegen und beweisen können, dass Ihnen der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Das dürfte in der Regel eher schwierig sein.
  • Abgesehen von allen rechtlichen Regelungen kann es natürlich sein, dass der Verkäufer trotzdem bereit ist, das Fahrzeug zurückzunehmen, denn manchmal ist dies ja nicht nur eine Frage der Rechtslage, sondern auch eine Frage der Verkäuferehre!