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Pkw-Reparaturkosten absetzen - so geht´s

Die Art der Pkw-Reparaturkosten

  • Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer können Pkw-Reparaturkosten problemlos von der Steuer absetzen. Zumindest dann, wenn das Fahrzeug entweder komplett oder teilweise für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigt wird.
  • Arbeitnehmer können nur bestimmte Reparaturkosten von der Steuer absetzen. Und zwar dann, wenn diese aufgrund eines Unfalles entstanden sind, der zudem noch auf dem Weg zur oder von der Arbeit passiert sein muss. Normale Reparaturkosten wie neue Bremsen oder ein Zahnriemenwechsel können leider nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Wie Sie die Ausgaben von der Steuer absetzen

Haben Sie die Möglichkeit, die Reparaturkosten von der Steuer abzusetzen, dann gehen Sie wie folgt vor:

  • Nutzen Sie als Selbstständiger oder als Unternehmen den Pkw zu 100% als Betriebswagen, dann können Sie die Pkw-Reparaturkosten auch zu 100% als Betriebsausgaben absetzen. In diesem Fall müssen Sie diese Kosten nur von der Buchhaltung richtig buchen lassen und müssen bei der nächsten Steuererklärung eine Kopie der Reparaturrechnung beilegen.
  • Sollten Sie das Auto nur teilweise für die berufliche Tätigkeit nutzen, dann müssen Sie den beruflichen Anteil herausrechnen. Führen Sie ein Fahrtenbuch, dann können Sie anhand der Fahrten errechnen, zu welchem Prozentsatz Sie das Auto beruflich nutzen. Verwenden Sie zum Beispiel das Fahrzeug zu 40% beruflich, dann können Sie auch nur 40% der Pkw-Reparaturkosten von der Steuer absetzen. Hierzu berechnen Sie 40% der angefallen Kosten und setzen diesen Betrag bei der nächsten Steuererklärung als Ausgaben ab. Legen Sie in diesem Fall ebenfalls die Rechnung der Kfz-Werkstatt der Steuererklärung bei.
  • Sind Sie Arbeitnehmer und die Reparaturkosten sind aufgrund eines Unfalles auf dem Weg zur Arbeit entstanden, dann können Sie die Kosten als Werbungskosten ansetzen. Auch in diesem Fall müssen Sie eine Kopie der Rechnung beilegen und den Betrag der Rechnung im Formular der Steuererklärung eintragen.

Nutzen Sie das aktuelle Steuersparbuch, um sich umfangreich zu informieren:

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