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Auf was sollte man bei einem Autokauf achten? - Einige wichtige Hinweise

Ein vermeintliches Schnäppchen beim Autokauf kann sich schnell als teure Fehlinvestition herausstellen, wenn zum Beispiel bei einem privaten Autokauf später Mängel am Fahrzeug auftreten, jedoch die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen wurden.

Autokauf beim Händler

  • Wenn Sie Ihren Neu- oder Gebrauchtwagen bei einem Autohändler kaufen, können Sie über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus vielleicht sogar noch weitere Garantierechte verhandeln.
  • Bei einem Neuwagenkauf beim Händler empfiehlt es sich zudem, hart zu verhandeln. Die Händler haben bei der Preiskalkulation meist noch etwas Luft und je teurer der Neuwagen ist, desto mehr Rabatt können Sie unter Umständen aushandeln.
  • Wenn Sie keinen direkten Preisnachlass aushandeln können, dann lohnt es sich, über bestimmte Extras zu verhandeln. Vielleicht ist der Händler bereit, Ihnen eine bestimmte Fahrzeugausstattung zusätzlich zu liefern.
  • Lassen Sie sich aber nicht von verlockenden Kreditangeboten verführen. Wenn Händler oder Hersteller mit Angeboten werben, bei denen Sie nicht einmal Zinsen zahlen müssten, so sollten Sie davon nicht Ihre Kaufentscheidung abhängig machen. Die Kreditraten müssen Sie in jedem Fall finanzieren und Sie sollten daher darauf achten, dass Sie dies auch über einen längeren Zeitraum können.

Worauf Sie beim Privatverkauf achten sollten

  • Bei einem privaten Autokauf werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte meist vom Verkäufer ausgeschlossen werden. Im schlimmsten Fall kaufen Sie das Auto also "wie gesehen" und können sich, wenn sich später ein Mangel am Fahrzeug herausstellen sollte, nicht darauf berufen und das Fahrzeug wieder zurückgeben.
  • Wenn Sie sich selbst nicht so gut mit Autos auskennen, sollten Sie zur Besichtigung des Fahrzeugs unbedingt jemanden aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis mitnehmen, der etwaige Mängel erkennen kann.
  • Sie können sich vom Verkäufer auch - möglichst schriftlich - bestätigen lassen, dass es sich nicht um ein Unfallfahrzeug handelt. Wenn das extra vereinbart wird, wird es zum Bestandteil des Vertrages und auch ein privater Verkäufer wird dafür einzustehen haben, dass das verkaufte Auto die zugesicherte Eigenschaft - nämlich kein Unfallfahrzeug zu sein - aufweist.
  • Auch bei einem Privatverkauf kann sich Handeln natürlich lohnen. Bei den meisten privaten Kaufangeboten wird der Preis ohnehin mit dem Kürzel VB (=Verhandlungsbasis) versehen, sodass beim Preis noch Spielraum vorhanden ist.

Insbesondere bei einem Autokauf von privat sollten Sie den Zustand des zum Verkauf stehenden Autos einschätzen können und sich nicht nur auf die Angaben des Verkäufers verlassen. Achten Sie vor allem darauf, ob der Verkäufer die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen hat.