Unsere Partnerseiten:

Gebrauchtwagen suchen

Was beinhaltet die Garantie für Gebrauchtwagen? - Worauf Sie bei Vertragsabschluss achten sollten

Nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens kann es vorkommen, dass Mängel offensichtlich werden. Dadurch entstehen oftmals Unstimmigkeiten zwischen dem Verkäufer und dem Kunden über die Reparaturkosten. Um bereits im Voraus, Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie sich darüber informieren, was die Garantie für den Gebrauchtwagen beinhaltet.

Was die Garantie für Gebrauchtwagen beinhaltet, ist unterschiedlich

  • Beim Gebrauchtwagenhandel wird zwischen der sogenannten Sachmängelhaftung und der Gebrauchtwagengarantie unterschieden. Während die Sachmängelhaftung gesetzlich vorgeschrieben ist, gehört die Garantie für Gebrauchtwagen zu den freiwilligen Leistungen eines Autohändlers.
  • Die Sachmängelhaftung beinhaltet alle Nachbesserungen von Mängeln, die bereits bei der Fahrzeugübergabe vorhanden waren. Der Zeitraum für die Geltendmachung der Ansprüche beträgt ein Jahr. Allerdings muss der Käufer nachweisen, dass die Mängel schon beim Erwerb des Gebrauchtwagens vorhanden waren, was nicht immer ganz einfach ist.
  • Einige Gebrauchtwagenhändler schreiben gerne Formulierungen wie beispielsweise „Gekauft wie besehen“ oder „Ohne erkennbare Mängel“ in den Kaufvertrag. Derartige Klauseln sind aber rechtlich völlig unwirksam. Kein Gebrauchtwagenhändler kann die Sachmängelhaftung durch dubiose Formulierungen umgehen.
  • Viele Gebrauchtwagenhändler bieten aber auch zusätzlich eine Garantie für Gebrauchtwagen an. Die Kosten dafür sind in der Regel schon im Kaufpreis enthalten.
  • In den Garantiebedingungen sind sämtliche Ansprüche detailliert aufgeführt. Dabei kann es sein, dass die Garantie nur bestimmte Fahrzeugkomponenten beinhaltet. Beispielsweise würde ein Händler keinen Garantieanspruch auf einen Motor anbieten, wenn der Motor schon einige Hunderttausend Kilometer gelaufen hat.
  • Mitunter kann die Garantie für einen Gebrauchtwagen aber auch mit einer Selbstbeteiligung des Kunden einhergehen.
  • Die Garantie für Gebrauchtwagen beinhaltet zwar die Instandsetzung des Fahrzeugs, doch der Händler ist keineswegs verpflichtet, neue Ersatzteile zu verwenden.