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Zweitwagen bei anderer Versicherung anmelden - Vor- und Nachteile

Zweitwagenregelungen bei den Versicherern

Viele Autofahrer gehen davon aus, dass das Leistungsangebot der verschiedenen Kraftfahrzeugversicherungen identisch sei, da diese ja gesetzlich vorgeschrieben ist. Tatsache ist, dass nur die Mindestversicherung im Kfz-Haftpflichtbereich geregelt ist - alles, was darüber hinaus geht, wird von den Versicherungen unterschiedlich angeboten. Ob ein anderer Versicherer für den Zweitwagen günstiger ist, müssen Sie anhand der AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) entscheiden. Achten Sie auf folgende Bedingungen:

  • Zweitwagenregelung bei Ihrer jetzigen Versicherung: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Versicherungen einen Zweitwagen versichern können. Manche Versicherungen bieten keine Vergünstigungen an, der Zweitwagen wird wie ein normaler Neuvertrag behandelt, es gibt keine besonderen Rabatte.
  • Ein anderer Versicherer bietet Ihnen vielleicht an, den Zweitwagen mit dem gleichen Rabatt wie den Erstwagen zu versichern. Gibt es bei Ihrer jetzigen Versicherung eine dieser günstigen Regelungen, macht es wenig Sinn, den Zweitwagen bei einer anderen Versicherung zu versichern.
  • Zweitwagenregelung bei anderer Versicherung: Da es möglich ist, Verträge frei auszuhandeln und der Konkurrenzkampf groß ist, haben Sie eine Chance, bei einem anderen Versicherer den Zweitwagen oft günstiger versichert zu bekommen, als bei Ihrem jetzigen Versicherer.
  • Denkbar wäre es, dass Sie dort den gleichen Rabatt bekommen wie für den Erstwagen, obwohl dieser weiter bei der ersten Versicherung bleibt. Oft gibt es ohnehin preiswertere Angebote für Neukunden. Hier gilt es einfach, die Angebote genau zu vergleichen.

Ob ein anderer Versicherer für den Zweitwagen besser ist als Ihr jetziger Versicherer, kommt also auf den Einzelfall an.

Sonderregelung bei eigner oder anderer Versicherung

  • Möglicher Nachteil, wenn der Zweitwagen bei der gleichen Versicherung versichert ist: Achten Sie auf die Kopplung der Verträge. Häufig sind diese Verträge so verbunden, dass Sie den Rabatt vom Erstwagen verlieren, wenn Sie mit dem Zweitwagen einen Schadensfall haben.
  • Um diesen Nachteil zu umgehen, muss kein anderer Versicherer eingeschaltet werden. Sie können auch bei Ihrem Anbieter auf die Kopplung verzichten, bekommen aber dann nicht die günstigen Konditionen wie bei gekoppelten Verträgen.
  • Sonderregelungen bei Zweitwagen und Wechsel zu anderer Versicherung: Immer wenn Sie Sonderkonditionen vereinbaren, sind die Rabatte meistens nicht übertragbar. Wechseln Sie den Versicherer, dann kann der Zweitwagen so eingestuft werden, wie er nach Vertragslaufzeit und Schadensverlauf normalerweise eingestuft würde. Ähnliches gilt übrigens auch, wenn Rabatte auf Familienangehörige übertragen werden sollen.
  • Die Kopplung von Verträgen ist in der Regel dann von Nachteil, wenn Sie den Zweitwagen nur vorübergehend auf sich zulassen wollen, zum Beispiel für ein Kind, das noch im Haushalt lebt. Hier ist es abzusehen, dass der Wagen später als Einzelvertrag laufen soll. Auch ist es sicher ein großes Risiko, den Rabatt des Erstwagens zu gefährden, wenn ein Fahranfänger den Zweitwagen nutzen wird.
  • Keine Vorteile haben Sie, wenn ein anderer Versicherer den Zweitwagen versichert bei einem Unfall zwischen Erst- und Zweitwagen. Denn egal bei welcher Versicherung die Fahrzeuge versichert sind, es wird immer als Schaden am eigenen Fahrzeug behandelt, wenn beide Autos den gleichen Besitzer haben. Schäden am eigenen Fahrzeug sind über eine Haftpflicht nicht versichert.

Ein anderer Versicherer macht auch keinen Sinn, wenn ein schlechter Schadensverlauf verschwiegen werden soll, denn über die HIS-Datei sind alle Versicherungen darüber informiert.