Wie Sie problemlos ein EU-Fahrzeug kaufen
Zunächst muss unterschieden werden zwischen EU-Import und RE-Import. Ein im Ausland hergestelltes Fahrzeug, was nicht für den deutschen Markt bestimmt ist, gilt als EU-Import. Ein RE-Import ist ein deutsches Fahrzeug, das man im Ausland kaufen kann, weil es dorthin exportiert wurde.
Sie haben die Wahl zwischen dem Import auf eigene Verantwortung, oder Sie gehen zu einem Händler, der EU-Fahrzeuge anbietet. Der Preisvorteil halbiert sich in etwa, wenn Sie einen Händler zwischenschalten, der Aufwand ebenso.
Wenn Sie den Vorgang selbst abwickeln, müssen Sie sich bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen holen. Diese Kennzeichen sind nur 5 Tage gültig. Die Behörde verlangt dafür eine Versicherungsbestätigungsnummer und den Ausweis.
Besagte Nummer bekommen Sie von der vorgesehenen KFZ-Versicherung. Das Kennzeichen wird EU-weit akzeptiert, sodass Sie nach dem Kaufen damit unbehelligt einreisen können.
Jetzt brauchen Sie noch die Zulassungsbescheinigung Teil II, (früher Fahrzeugbrief) die Sie bei folgender Adresse beantragen: Transcommerce GmbH St.Avolder-Str. 1 66740 Saarlouis Tel. 06831 460076, Fax 06831 2879, E-Mail: ms@transcommerce.de, Kosten: 75 €.
Suchen Sie sich einen ausländischen Händler, der schon im Geschäft mit Deutschen bewandert ist. Die notwendigen Papiere für ein EU-Fahrzeug sind: original Kaufvertrag, Serviceheft mit Fahrgestellnummer, Datum, Firmenstempel und Unterschrift sowie CoC - Bescheinigung.
Das CoC-Zertifikat bescheinigt die Übereinstimmung der Fahrzeugeigenschaften mit den EU-Vorschriften. Die Garantiebedingungen gelten EU-weit, wenn die vorgeschriebenen Serviceleistungen eingetragen sind.
Innerhalb von 10 Tagen nach dem Import müssen Sie die fällige Mehrwertsteuer in Deutschland bezahlen. Dafür gibt Ihnen das Finanzamt ein Formblatt.
Jetzt können Sie mit allen genannten Papieren zur Zulassungsstelle gehen, das rote Kennzeichen abgeben und Ihr neues Auto problemlos zulassen.























