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Autokaufvertrag: "Von privat gekauft wie gesehen" - so erkennen Sie Mängel rechtzeitig

Wissenswertes zur Klausel "gekauft wie gesehen" im Autokaufvertrag

Wenn Sie kein Autofachmann sind, können Sie natürlich nicht sehr viel überprüfen, aber wenn Sie Folgendes beachten, sind Sie vor einiger Unbill durch die Klausel "gekauft wie gesehen" im privaten Autokaufvertrag geschützt:

  • Lassen Sie sich auf jeden Fall zusätzlich bescheinigen, dass das Auto keinen Unfall hatte und dem Vorbesitzer keine Mängel bekannt sind. Wichtig ist hinterher, dass Sie das Auto zwar in dem Zustand gekauft haben, in dem Sie es gesehen haben und eine Gewährleistung ausgeschlossen ist, aber der Verkäufer für Lügen trotzdem haftet. Verschweigt er einen Unfall oder weiß er, dass demnächst eine größere Reparatur fällig ist, muss er für diese Unkorrektheiten geradestehen. Allerdings müssen Sie ihm das Wissen nachweisen, das ist die Tücke der Klausel "gekauft wie gesehen."
  • Schauen Sie sich den Schein der letzten HU und der ASU an. Das bietet zwar keine große Sicherheit, aber immerhin wissen Sie, was wann von einem Fachmann geprüft worden ist. Eine kürzlich bestandene HU bedeutet in der Regel, dass Motor und Getriebe keine Undichtigkeiten aufweisen und Bremsen, Lenkung sowie die Lager in Ordnung sind. Auch dürfte es keine Rostschäden oder einen defekten Auspuff geben. Die ASU gibt wenig Auskunft über das Fahrzeug, denn diese bescheinigt nur, dass bestimmte Abgaswerte erreicht worden sind. Immerhin können Sie aus einer bestandenen ASU schließen, dass der Katalysator in Ordnung ist.
  • Sollte die HU oder ASU länger als 6 Monate zurückliegen, bitten Sie den Verkäufer, diese auf Ihre Kosten durchführen zu lassen. Überlegen Sie gut, ob Sie ein Auto mit dem Hinweis "gekauft wie gesehen" von privat erwerben wollen, wenn sich der Verkäufer weigert, die Untersuchungen auf Ihre Kosten durchführen zu lassen. Wenn das Auto zu diesen Untersuchungen gebracht wird, kann auch gleich ein Gutachten für den Verkauf angefertigt werden.
  • Wenn Sie die Kosten für die Begutachtung scheuen oder der Verkäufer diese verweigert, müssen Sie selbst das Auto ansehen. Schauen Sie auf jeden Fall unter das Auto und achten dabei auf auslaufende Flüssigkeiten, frisch geputzte Stellen am Motor oder Getriebe und Ölflecken am üblichen Standplatz des Autos (sofern Ihnen dieser bekannt ist). Achten Sie auf Auffälligleiten bei der Lackierung und dem Unterbodenschutz. Frische Stellen weisen auf Schäden hin, merkwürdige Unebenheiten auf Rost oder zugespachtelte Löcher. Klopfen Sie mit einem Hammerstil an verdächtige Stellen und versuchen Sie so rauszufinden, ob intaktes Blech darunter ist.
  • Schauen Sie Innenraum, Kofferraum und Motorraum, auch unter Matten und Abdeckungen, sofern dies ohne Demontagen möglich ist, an. Achten Sie auf alles, was nicht „passt" und natürlich auch auf Roststellen. Im Motorraum müssen Sie zusätzlich auf Undichtigkeiten und Kristalle an der Batterie achten, und darauf, ob das Kühlwasser schaumig oder das Öl emulgiert ist (Hinweise auf Zylinderkopfdichtungsschaden).
  • Bei der anschließenden Probefahrt richten Sie Ihr Augenmerk auf das Beschleunigungsverhalten, die Bremsen, die Lenkung und die Kurvenlage. Wenn Sie die Kosten für eine Begutachtung vor dem Kauf scheuen, wenden Sie eine List an und achten auf das Gesicht des Verkäufers, wenn Sie ihm sagen, dass es nun zum TÜV geht. Erkennen Sie einen starken Unwillen oder verbietet er diese Fahrt sogar, können Sie davon ausgehen, dass er etwas über das Auto weiß, dass er Ihnen verschweigen will.

Ein Gebrauchtwagenkauf ist immer ein wenig Glücksspiel und niemand weiß, wie sich ein altes Auto in der Zukunft verhalten wird, welche teuren Reparaturen bald notwendig werden. Wenn Sie ein Auto von privat kaufen, geht das Risiko durch den Passus "gekauft wie gesehen" im Autokaufvertrag auf Sie über. Alles können Sie nicht ausschließen, auch bei sorgfältigster Prüfung.