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Buchungssatz beim Autokauf für Ihr Gewerbe - so buchen Sie richtig

Als Unternehmer oder Gewerbetreibender haben Sie die Möglichkeiten, einen Geschäftswagen anzuschaffen. Mit dem Kauf ist auch die Verbuchung dieser Anschaffung in Ihrer Buchhaltung verbunden.

So gelingt der Buchungssatz beim Autokauf

Normalerweise kaufen Sie den neuen Wagen bei einem Händler. Dieser stellt Ihnen beim Autokauf eine Rechnung aus, auf der die Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Diese Rechnung ist dann Ihr Beleg für die Verbuchung.

  1. Jetzt beginnen Sie mit der korrekten Verbuchung, indem Sie auf Ihrem Anlagenkonto (0320 Pkw) den Nettobetrag und auf dem Vorsteuerkonto (23.. Vorsteuer) den anteiligen Vorsteuerbetrag verbuchen. Wenn Sie über eine leistungsstarke Buchungssoftware auf Ihrem PC verfügen, dann wird der DTA-Satz automatisch verbucht.
  2. Da der Kauf auf Rechnung erfolgt, also nicht gegen Barzahlung, wird auf dem Verbindlichkeitenkonto (3.. Autohändler) der Bruttobetrag registriert, und zwar auf der Habenseite. Buchungssatz lautet 0320 Pkw und Vorsteuer (beides im Soll) an Verbindlichkeiten (Haben).
  3. Bitte berücksichtigen Sie beim Autokauf auch die Anschaffungsnebenkosten bei Ihrer Verbuchung. Dazu gehören z. B. Zulassungsgebühren, die ebenfalls im Soll auf Konto 0320 gebucht werden. Gegenkonto ist hier meist Kasse (steht dann im Haben), da Gebühren bar bezahlt werden.
  4. Falls Sie Ihren Geschäftswagen auch anteilig privat nutzen, dann sollten Sie ein Fahrtenbuch führen oder eine prozentuale Aufteilung vornehmen. Auf alle Fälle müssen Sie diesen privaten Nutzungsanteil mit dem Buchungssatz Konto 1880 an Konto 8595 verbuchen. Hier sind auch alle Kosten auf den Aufwandskonten (45er Konten) und auch die jährlichen Abschreibungen für Abnutzung mit einzurechnen. Diese ist in der Regel eine Buchung, die Sie vor Erledigung des Jahresabschlusses machen.