Unsere Partnerseiten:

Gebrauchtwagen suchen

Haftpflichtversicherung für Schäden am Auto abschließen - so geht´s

Wann eine Haftpflichtversicherung eintritt

  • Eine Haftpflichtversicherung tritt immer dann ein - das heißt, sie übernimmt den finanziellen Schaden - wenn Sie einer dritten Person Schaden zugefügt haben. Hierbei darf der Schaden allerdings nicht mutwillig durchgeführt worden sein, es muss immer aus Versehen und ohne Absicht geschehen sein.
  • Bei Schäden an Autos ist es allerdings nicht immer klar, welche Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen muss: die private oder die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die Art der Schäden

Autoschäden werden generell in zwei Kategorien eingeteilt:

  • Sie können einen Unfall bauen, während Sie das Fahrzeug geführt haben. Solche Schäden, die Sie Dritten zufügen, werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Ihren eigenen Schaden müssen Sie jedoch selbst übernehmen, es sei denn, Sie haben eine Vollkaskoversicherung.
  • Fügen Sie einem Auto einen Schaden zu, ohne dass Ihr eigenes Auto beteiligt war, dann wird dieser Schaden nicht von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Solche Schäden sind zum Beispiel Rempler mit dem Einkaufswagen, oder wenn Ihre Kinder beim Spielen ein anderes Auto beschädigen. In diesem Fall benötigen Sie eine private Haftpflichtversicherung.

Welche Haftpflichtversicherung für Schäden am Auto aufkommt

  • Leider übernimmt nicht jede private Haftpflichtversicherung Schäden, die Sie einem fremden Auto zugefügt haben. Besonders Be- und Entladeschäden werden von den meisten privaten Versicherungen nicht übernommen.
  • Sollte Ihre Haftpflichtversicherung Schäden am Auto übernehmen, dann müssen Sie noch abklären, ob dies nur fremde Autos betrifft oder auch Ihr eigenes Auto. In der Regel sind auch noch Gegenstände von Verwandten ausgeschlossen.
  • Bevor Sie eine private Haftpflichtversicherung abschließen, sollten Sie sich immer genau informieren, ob diese Schäden am Auto übernehmen. Wenn ja, muss noch abgeklärt werden, welche Autos hier eingeschlossen sind und wer für den Schaden verantwortlich war. Teilweise sind Schäden durch Kinder nicht abgedeckt, aber ab einem Alter von sieben Jahren sind Kinder sozusagen schadensersatzpflichtig.