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Pkw-Haftpflichtversicherung: Fahranfänger mitversichert? - Darauf sollten Sie achten

Die Pkw-Haftpflichtversicherung betrachten

Sollte es bei Ihnen der Fall sein, dass Ihre Kinder demnächst den Führerschein machen und sich anschließend kein eigenes Auto leisten können, sondern als Fahranfänger Ihr Auto nutzen möchten, dann sollten Sie unbedingt Ihre Pkw-Haftpflichtversicherung genau unter die Lupe nehmen:

  • Haben Sie aus Spargründen andere Fahrer ausgeschlossen? Oder zumindest Fahrer, die jünger als 23 Jahre sind? Diesen Rabatt nutzen eigentlichen die meisten Pkw-Besitzer, da hier einiges an Jahresprämie gespart werden kann.
  • Sollte dies der Fall sein, dann müssen Sie möglichst schnell der Versicherung melden, dass demnächst auch weitere Fahrer, insbesondere Fahranfänger, Ihr Auto nutzen werden.

Wie der Fahranfänger mitversichert ist

Leider gibt es auch bei der Möglichkeit, dass der Fahranfänger bei der Pkw-Haftpflichtversicherung mitversichert sein soll, verschiedene Tarife:

  1. Sie können den Fahranfänger ganz normal als zweiten Fahrer anmelden, der noch keine 23 Jahre alt ist. Somit wird Ihnen der bisherige Rabatt gestrichen und eventuell wird aufgrund des erhöhten Risikos die Versicherungsprämie erhöht.
  2. Sie können trotz der Mitversicherung Ihrer Kinder einen neuen Rabatt herausschlagen. Viele Versicherungen vergeben einen Rabatt, wenn der Fahranfänger an einem Fahrsicherheitstraining teilgenommen hat. Ferner besteht die Möglichkeit, dass Fahranfänger die ersten Monate nur in Begleitung eines Erwachsenen den Pkw führen. Auch dann gibt es einen eigenen Rabatt.

Bevor Sie Ihrer Versicherung lediglich melden, dass in Zukunft Fahranfänger bei Ihrer Pkw-Haftpflichtversicherung mitversichert sein sollen, sollten Sie sich über mögliche Rabatte erkundigen. Eventuell hilft Ihnen ein Versicherungsvergleich weiter, sodass Sie die Versicherungsgesellschaft wechseln können. Ein Wechsel der Versicherung ist aber nur möglich, wenn Sie ein anderes Auto erhalten oder wenn Ihre Versicherung die Prämien erhöht. Dies verdeutlicht, dass Sie sich eventuell bereits bis zu einem Jahr im Voraus Gedanken machen müssen, bevor Ihr Kind die Führerscheinprüfung ablegt. Denn eine reguläre Kündigung der Pkw-Haftpflichtversicherung muss bis zum 30. November eines Jahres durchgeführt werden (Stand Juli 2011).